THC im Strassenverkehr
Die Grenzwerte für den Strassenverkehr ist in allen europäischen Ländern verschieden. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung vieler Länder und deren THC Grenzwerte im Strassenverkehr. (Wen nichts mehr angegeben, ist der aktive THC Wert gemeint).
Das BAG, Bundesamt für Gesundheit empfiehlt nach dem Konsum von CBD Produkten mit THC bis 1% das Führen eines Fahrzeuges zu unterlassen.
Die Extrakte von MediCann und ENDOCA haben alle einen geringeren THC Gehalt von 0,05% (0,05% THC = nicht nachweisbar in Laboranalysen), deshalb kann beim Konsum dieser Produkte ein Fahrzeug geführt werden.
Auflistung der Grenzwerte je Land (Europa):
- Schweiz : 1,5 ng, Drogenschnelltests und Urinproben sind üblich
- Belgien: 1 ng
- Dänemark : 1 ng
- Deutschland: 1 ng im Blutserum, entsprechend 0,5 ng im Gesamtblut. Ermittlung des THC-COOH-Werts.
- Großbritannien: 2 ng
- Estland: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen
- Finnland: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen
- Frankreich: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen
- Irland: 1ng
- Italien: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen
- Kroatien: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen
- Lettland: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen
- Litauen: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen
- Luxemburg: 1 ng
- Malta: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen
- Niederlande: 3 ng, bei Mischkonsum mit anderen Drogen oder Alkohol 1ng. Seit 2017 gibt es im Rahmen einer Null-Toleranz-Politik für Drogen und Alkohol im Straßenverkehr routinemäßige Kontrollen. Vorher wurde nur bei konkretem Verdacht auf illegale Substanzen getestet.
- Norwegen: >1,3 ng: wird wie 0,2 Promille Blutalkoholgehalt geahndet, > 3 ng wie 0,5 Promille, > 9 ng wird wie 1,2 Promille Blutalkoholgehalt geahndet
- Österreich: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen.
- Polen: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen.
- Portugal: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen.
- Rumänien: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen.
- Schweden: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen.
- Slowenien: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen.
- Slowakei: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen.
- Tschechische Republik : 2 ng
- Ungarn: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen.
- Zypern: Kein spezifischer Grenzwert, es zählt jede „Beeinträchtigung“, Blutprobe in Verdachtsfällen.
Bei Fragen steht euch das MediCann Team gerne zur Verfügung! info@medicann.ch